Strukturreform „FCGÖ 2.0“
Nach einem mehrjährigen Prozess hat die Jahreskonferenz der Freien Christengemeinde – Pfingstgemeinde in Österreich (FCGÖ) im Oktober 2020 die Strukturreform „FCGÖ 2.0“ beschlossen. Diese zielt darauf ab, die Einheit aller pfingstlich-charismatischen Gemeinden innerhalb der FCGÖ als Gemeindebund zu fördern und gleichzeitig mehr Handlungsspielraum für Gemeindenetzwerke („Verbände“) zu schaffen. Außerdem soll die Bundesleitung (ehem. „Vorstand“) in geschäftlichen und organisatorischen Belangen durch die Schaffung eines Generalsekretariats mit erweiterten Kompetenzen entlastet werden.
Verbände
Durch die Organisation in selbständige Verbände, soll gemeinsamer Handlungsspielraum für Gemeinden mit gleicher theologischer oder kultureller Prägung geschaffen werden. Die Verbände werden jeweils durch ein Leitungsorgan (meist „Vorstand“) geleitet, welches von einem Gremium aus den Vertretern aller Gemeinden (meist „Pastoralrat“) gewählt wird.
Die FCGÖ als Gemeindebund
Die selbständigen Verbände werden in der FCGÖ als Gemeindebund zusammengefasst und entsenden ihre Vertreter in die Delegiertenversammlung und die Bundesleitung. Die Bundesleitung beruft aus ihren eigenen Reihen ein/n Präses und eine/n Stellvertrende/n Präses für eine Dauer von vier Jahren. Diese Berufung bedarf einer Bestätigung durch die Delegiertenversammlung. Die Bundesleitung – insbesondere der/die Präses und der/die Stellvertretende Präses – fungiert als Leitungsorgan des Gemeindebundes und vertritt die FCGÖ nach innen und außen.
Übergangsjahr 2021
Die Umsetzung der neuen Struktur (Einrichtung aller Körperschaften, Konstituierung aller Gremien und Berufung aller Funktionäre und Verantwortungsträger) wird im Laufe der Übergangsjahres 2021 geschehen.
Rechtsgrundlagen
Die Struktur des Gemeindeverbandes, sowie der Gemeindeverbände werden je in eigenen Geschäftsordnungen (und allfällig mitgeltenden Dokumenten) geregelt.