Ordination zum geistlichen Dienst

Die „Ordination zum geistlichen Dienst“ ist die offizielle Bestätigung eines geistlichen Dienstes einer Person durch die FCGÖ und berechtigt zur Durchführung von Amtshandlungen. Mit ihr erhält eine Person die Berufsbezeichnung „Pastoralassistentin“ oder „Pastoralassistent“.

Diese Bezeichnung ist nicht eingrenzend und spricht auch Menschen an, die sich nicht für die Gesamtleitung einer Gemeinde berufen sehen, sondern für einen besonderen Teilbereich wie Jugend, Kinder, Lebensberatung, Lobpreis, etc.

Wenn sich die Berufung einer Person eindeutig in Richtung eines Leitungsdienstes in einer Gemeinde entwickelt, kann die Gemeinde für diese Person die Berufsbezeichnung „Pastor/in“ beantragen. Dies kann im weiteren Verlauf des Dienstes geschehen oder bereits zum Zeitpunkt der Ordination.

Durch die Ordination zum geistlichen Dienst wird eine Person offiziell zu einem Amtsträger der FCGÖ und dadurch der Freikirchen in Österreich. Zur Legimitation gegenüber Dritten (z.B. für Seelsorge im öffentlichen Raum: Gefängnisse, Krankenhäuser, etc.) bekommen Amtsträger einen entsprechenden Ausweis.

Ablauf

Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung kann die Gemeinde über die Region oder den Teilverband die Ordination des Kandidaten beim Vorstand beantragen. Daraufhin wird einvernehmlich ein Termin für die feierliche Ordination (idR im Rahmen eines Gottesdienstes) festgelegt. Im Rahmen der Ordination legt die Person das „Ordinationsgelübde“ ab.