Informationen über den Umgang mit der COVID-19-Pandemie ("Coronavirus") als Freie Christengemeinde - Pfingstgemeinde in Österreich
zuletzt aktualisiert am 03. Februar 2021, 15:00 Uhr auf Grundlage der Vereinbarung vom 02. Februar 2021
Hier die wichtigsten Informationen, wie wir als Freie Christengemeinde - Pfingstgemeinde mit der aktuellen Situation umgehen:
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Themen auf dieser Seite:
Gemeinsame Regelung der Kirchen und Religionsgesellschaften
Geltende Regelung ab 7. Februar 2021
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- Während des gesamten Gottesdienstes muss eine FFP2 Maske getragen werden (ausgenommen wenn zur Gemeinde gesprochen wird, z.B. Prediger, Moderator)
- Zwischen den Gläubigen ist ein Abstand von mindestens 2m einzuhalten
- Die Dauer der Gottesdienste soll möglichst kurz gehalten werden.
- Gemeinde- und Chorgesänge bleiben bis auf weiteres ausgesetzt (außer Lobpreisgruppe mit 1-2 Sängern).
- Desinfektionsmittel werden in ausreichender Menge zur Verfügung gestellt.
- Besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Feier des Herrenmahles (die Abendmahlselemente werden so dargereicht, dass sie nur vom jeweiligen Teilnehmer berührt werden können; bei den Vorbereitungen wird ein MNS und Handschuhe getragen)
- Die Pflicht zum Mindestabstand gilt nicht, wenn dies die Vornahme religiöser Handlungen erfordert - hierbei ist eine FFP2 Maske zu tragen.
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Weitere Themen
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- Außerschulische Jugendarbeit: (Stand: 15.3.2021)
Die 4. Novelle der 4. Covid-19-Schutzmaßnahmenverordnung bringt ab dem 15.03.2021, auch Öffnungsschritte in der außerschulischen Jugendarbeit. Wir möchten darauf hinweisen, dass sich der Paragraph auf die außerschulische Jugendarbeit bezieht, jedoch nicht für Kinder- und Jugendgottesdienste. Diese fallen, wie bisher unter die Vereinbarung der Kirchen mit Bundesministerin Raab und können in gewohnter Form beibehalten werden. Die gewissenhafte Durchführung von Kinderbetreuung während der Gottesdienste obliegt der Verantwortung der lokalen Gemeinde.
Das Bundeskanzleramt hat hierzu einen Leitfaden zur außerschulischen Jugendarbeit veröffentlicht. - Gottesdienste während der Ausgangssperre: (Stand: 25.3.2021)
Laut einer Auskunft der Österreichischen Bischofskonferenz ist das Feiern eines Gottesdienstes bzw. allgemeinder formuliert, einer "Veranstaltung zur Religionsausübung", annerkannter Kirchen und Religionsgesellschaften während der Ausgangssperre aus rechtlicher Perspektive zulässig. Hier das E-Mail der Österreichischen Bischofskonferenz. - Trauungen im kleinsten Kreis: (Stand: 25.3.2021)
Im Sinne der derzeitigen Vereinbarung sind Trauungen im kleinsten Kreis als gottesdienstliche Feier unter Einhaltung der erhöhten Sicherheitsvorkehrungen (u.a. 2m Abstand und FFP2 Maske) möglich. Hier ein E-Mail dazu aus dem Kultusamt. - Corona-Schutzimpung für Seelsorger/innen: (Stand: 25.3.2021)
Die "Priorisierung des Nationalen Impfgremiums" sieht vor, dass u.a. Seelsorger in die 3. Prioritätsgruppe fallen. Der aktuelle Wiener Impfplan ordnet die Seelsorger/innen in diese Gruppe ein. Die auszuwählende Kategorie lautet "Nicht medizinische körpernahe Berufe". So kann sichergestellt werden, dass Seelsorger/innen innerhalb dieser Kategorie priorisiert werden. Sobald Termine verfügbar sind, werden sie vom Gesundheitsdienst per SMS, E-Mail oder per Anruf gebeten, einen Termin zu buchen. Seelsorger/innen können sich selbst auf www.impfservice.wien oder telefonisch unter 1450 registrieren bzw. vormerken lassen. Dies gilt nur für Wien.
Für alle anderen Bundesländer muss das jeweilige Impfservice kontaktiert werden.
Als Seelsorger/innen in diesem Kontext gelten auch Pastoren/Pastorinnen, Pastoralassistenten/Pastoralassistentinnen sowie Jugendleiter/innen, siehe Auskunft der Österreichischen Bischofskonferenz.
Hier das E-Mail der Österreichischen Bischofskonferenz und die Information des Bundesministeriums über die Priorisierung des Nationalen Impfgremiums.
- Außerschulische Jugendarbeit: (Stand: 15.3.2021)
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(Vgl. www.freikirchen.at)
Hilfreiches für Gemeinden
Hilfreiches für den Infektionsfall in einer Gemeinde:
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